RA Dr.
Sebastian Melz

Rechtsanwalt und Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

s.melz@melzgercke.de
Tel.: +49 511 – 856149-21
Fax: +49 511 – 856149-22

Herr Dr. Melz ist als geschäftsführender Gesellschafter im Bereich Wirtschaftsrecht und vor allem auf den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechtes tätig. Zu seinen Mandanten gehören mittelständische  Unternehmen ebenso wie börsennotierte Gesellschaften.

Herr Dr. Melz betreut seine Mandanten sowohl in der Gründungsphase als auch im Zusammenhang mit komplexen gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsprozessen. Dabei stehen seinen Mandanten nicht nur die Mitarbeiter des von ihm geleiteten Dezernats, sondern auch externe Kooperationspartner – zum Beispiel im Bereich der Steuerberatung – zur Verfügung, um optimale und ganzheitliche Beratungsergebnisse zu erzielen.
Im Zusammenhang mit der Betreuung von gerichtlichen Auseinandersetzungen mit teilweise erheblichem Öffentlichkeitsbezug begleitet Herr Dr. Melz seine Mandanten auch im Bereich der immer bedeutsamer werdenden sogenannten Litigation-PR. Hier arbeitet unser Haus im Bedarfsfall und auf Wunsch der Mandanten ebenfalls mit hochprofessionellen externen Partnern zusammen.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht leitet Herr Dr. Melz zudem das Dezernat Arbeitsrecht, innerhalb dessen eine Vielzahl von regional und überregional tätigen Unternehmen von Herrn Dr. Melz – häufig seit einer Vielzahl von Jahren – betreut werden. Auch hier werden u.a. Umstrukturierungsprozesse sowie damit zusammenhängende kollektivrechtliche Fragestellungen von Herrn Dr. Melz begleitet. Insoweit zeigt sich häufig die enge Verzahnung zwischen den Bereichen Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Weitergehend begleitet Herr Dr. Melz Geschäftsführer, Vorstände sowie sonstige Führungskräfte bei der Begründung von Dienstverhältnissen sowie der Lösung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten.

Ausbildung

 

1994
Abitur in Hildesheim
1994-1996
Ausbildung als Bankkaufmann in Hannover bei der Commerzbank AG (Abschluss als Landesbester)
1996-2001
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Göttingen, 1. juristischen Staatsexamen
2001-2002
Jurist bei der Oldenburger Kanzlei Hillmann-Lemke-Wilken in den Bereichen Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht
2002-2004
Rechtsreferendariat am OLG Frankfurt am Main, zeitgleich juristische Mitarbeit bei einer großen Göttinger Kanzlei
2004
2. juristischen Staatsexamen
2004-2015
Tätigkeit als Rechtsanwalt in Göttingen, u.a. als Partner der Rechtsanwaltskanzlei Vockenberg Schneehain Melz Rechtsanwälte
2006
Promotion an der Universität Osnabrück zu einem Thema zu zivilprozessualen Fragestellungen
2015-2016
Partner der Rechtsanwaltskanzlei WIRTSCHAFTSART Recht, Hannover und Hamburg
Bis 2/2017
Mitglied des Aufsichtsrates der Syntellix AG in Hannover (Medizintechnik-Unternehmen, spezialisiert auf bioabsorbierbare Implantate)
Bis heute
Mitglied des Beirates des KMU-Netzwerks der Göttinger Graduiertenschule Gesellschaftswissenschaften (GGG) der Georg-August-Universität Göttingen
Seit 2017
Partner bei Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Seit 2018
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustiziare

Arbeitssprachen

Deutsch, Englisch

Publikationen

Adrian Schimpf/Dr. Sebastian Melz: „Angemessenheit von Zuschlägen für Nachtarbeit – Ein Überblick über die Rechtsprechung der Instanzgerichte“, MDR Monatsschrift für Deutsches Recht 71. Jahrgang, S. 1038 ff.

 

Dr. Sebastian Melz mit Fabian Leißring: „Zur Thematik der Auswirkungen eines Probezeitverzichts auf die Wartezeit des § 1 KSchG“ in: Der Arbeitsrechtsberater 2013, Seiten 109–110

Dr. Sebastian Melz/Dr. Niels Gercke: „Insolvenzspezifisches Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters“,
Urteilsbesprechung LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.07.2015, Az. 7 SaGa 614/15, Arbeits-Rechts-Berater Jahrgang Dezember 2015, S. 366

 

Adrian Schimpf/Dr. Sebastian Melz: „Angemessenheit von Zuschlägen für Nachtarbeit – Die aktuelle Rechtsprechung zu einzelnen Prüfungskriterien“, MDR Monatsschrift für Deutsches Recht 70. Jahrgang, S. 489 ff.

 

Adrian Schimpf/Dr. Sebastian Melz: „Angemessenheit von Nachtzuschlägen bei Zeitungszustellern“, Anmerkungen zu ArbG Dortmund, Urteil vom 14.02.2017, Arbeits-Rechtsberater –> vom 20. Juni 2017, 17. Jahrgang, S. 173 ff.