Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Belangen des Arbeitsvertragsrechts sowie im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren. Im Bereich des Arbeitsvertragsrechts ergibt sich Beratungs- und Vertretungsbedarf häufig im Zuge der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Entlassungen, Aufhebungsverträge, sonstige Trennungsvereinbarungen, Freistellungen, Betriebsänderungen).
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer außergerichtlichen Lösung und vertreten Sie im Falle des Scheiterns in gerichtlichen Verfahren. Einer unserer Schwerpunkte besteht in der Beratung von Personalverantwortlichen im Zuge komplexer unternehmerischer Umstrukturierungsprozesse und der in diesem Zusammenhang zu führenden Verhandlungen mit Betriebsräten.
Viele unserer Mandanten sind dabei mittelständische sowie große Unternehmen, die wir teilweise seit Jahren begleiten. Ebenfalls begleiten wir im Zusammenhang von Unternehmenskäufen und ‑verkäufen, Akquisitionen und Übernahmen. Auch das kollektive Arbeitsrecht stellt insoweit einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.
Bei Abklärungen rund um das Arbeitsrecht sind häufig auch andere Rechtsgebiete wie das Sozialversicherungsrecht, das Steuerrecht sowie das Gesellschaftsrecht betroffen.
Solche Konstellationen ergeben sich z.B. im Falle von Krankheit oder Unfall von Arbeitnehmern oder bei der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen bei Finanzdienstleistern wie Banken. Durch unser Know-how auch in diesen Rechtsgebieten sind wir in der Lage, Ihnen auch hier eine umfassende rechtliche Unterstützung zu bieten.
Zuständige Rechtsanwälte: